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Bevor man einen Kreditantrag stellt soll man sich erkundigen welche Unterlagen für die Beantragung relevant sind. Da viele Kreditgeber unterschiedliche Voraussetzungen haben um die Kreditprüfung zu machen gibt es nicht eine einheitliche Antwort was man Alles dabei haben muss. Wir gehen aber auf die einzelnen Aspekte der Bonitätsprüfung ein um einen groben Überblick zu verschaffen.

Personalausweis und Aufenthaltsgenehmigung: Wer einen Kredit aufnehmen möchte muss mindestens 18 Jahre alt sein. Das soll anhand eines Personalausweises oder auch eines Reisepasses belegt sein. Der Ausweis muss gültig sein, wobei auch auslaufende Ausweise bis zum Ablaufdatum angenommen werden müssen. Wer einen Reisepass als Legitimationsnachweis mitbringt und kein Bürger der EU Staaten ist, braucht ausserdem eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Der Aufenthaltstitel soll am besten für die ganze Kreditlaufzeit gültig sein und Erwerbstätigkeit gestatten. Ein Adressnachweis kann gesondert verlangt werden. Eine amtliche Meldebescheinigung reicht als solcher Nachweis vollkommen aus. Strom- oder Telefonrechnungen auf Ihren Namen sowie Gehaltsabrechnungen vom aktuellen Arbeitgeber zählen meistens ebenfalls zum gültigen Adresse Nachweis.

Bonität und Schufa: In der Regel sparen sich die Banken komplizierte Bonitätsrechnungen und überlassen der Auskunftei Schufa AG die Bewertung der Bonität der Kunden. Somit wird nach der Schufa Abfrage meistens klar ob der Schufa Wert für ein Kredit ausreicht. Da die Schufa nur ein Hilfsmittel für die Kreditgeber ist um das Ausfallrisiko zu berechnen schauen viele Kreditinstitute auf die eigentliche finanzielle Situation. Eine Haushaltsrechnung, bei der die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden zeigt die Möglichkeit und die Höhe einer Kreditrate. Obwohl es Kreditgeber gibt welche Schufa Einträge nicht als entscheidend bei ihrer Bewertung berücksichtigen, kommt es oft vor, dass der Schufa Score ein Hindernis für viele Kunden sein kann. Wie Sie Ihren Schufa Score verbessern können finden Sie hier.

Natürlich auch Einkommensnachweise: Um sicher zu stellen, dass ein Kredit überhaupt möglich ist brauchen absolut alle Kreditgeber Nachweise über die Einkünfte der Kreditnehmer. Denn bei fast allen Kreditformen bilden die monatlichen Einkünfte die Basis für die Kreditgewährung. Zusätzlich ist das einkommen auch die einzige Sicherheit für die Bank für den Fall, dass Kredit nicht zurückgezahlt wird. In solchen Fällen behält sich die Bank das recht von dem Gehalt zu pfänden. Je höher das monatliche einkommen und sicherer das Arbeitsverhältnis, desto bessere Konditionen kann ein Kreditnehmer verlangen. Denn schliesslich orientieren sich die Zinsen eines Kredites an der Sicherheit der Rückzahlung. Auch wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit überdurchschnittlichem Arbeitslohn keine 100% Garantie für die Bank ist, bevorzugen die Kreditinstitute zumindest bei der Prüfung des Kreditantrages Kunden mit zu geringem Einkommen und befristetem Arbeitsverhältnis auszusieben.

Meistens werden 3 Gehaltsabrechnungen als Nachweis notwendig. Bei Arbeitsverhältnissen während der Probezeit oder mit Austrittsdatum innerhalb der nächsten 3 Monate ist die Wahrscheinlichkeit einer Kreditzusage nicht hoch. Gehaltsabrechnungen bei Barzahlern werden zusätzlich mit 2-3 monatlichen Kontoauszügen ergänzt. Dadurch wird kontrolliert ob Miete und Nebenkosten vom Konto abgehen und das Gehalt eingezahlt wird. Wer eine Gehaltsabrechnung zu fälschen versucht begeht das Risiko bei der Bank für immer auf die schwarze Liste zu kommen. Auch kann die Bank nach Steuerbescheiden fragen.

Bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis unter einem Jahr wird oft die Vorlage des Arbeitsvertrages benötigt. Bestandene Probezeiten sollen vom Arbeitgeber in schriftlicher Form bestätigt werden, wenn das Arbeitsverhältnis noch nicht länger als 6 Monate läuft.

Nicht selten werden auch Steuerbescheide verlangt, was besonders bei Selbstständigen Kunden fast immer der Fall ist.

Da Selbstständige und Freiberufler in der Regel keine festen monatlichen Gehälter haben wird anhand eines Steuerbescheides überprüft ob die Jahreseinnahmen ausreichend hoch sind um diese dann mithilfe einer Umrechnung entsprechend der monatlichen Gehälter der Angestellten einzuordnen.

Eine Selsbtständigkeit muss ausserdem mindestens 3 Jahre laufen, was entsprechend belegt werden soll. Da die finanzielle Situation eines Selbstständigen schwieriger einzuschätzen ist wird davon ausgegangen, dass derjenige der bereits seit 3 Jahren selbstständig ist, einen gewissen Stabilitätsgrad erreicht hat. Nicht desto trotz sind Antragstellungen von Freiberuflern und Selsbstständigen komplizierter und erfordern meistens mehr Sicherheiten.

Kontoauszüge und Online-Banking

Wer zusätzlich zu den Einkommensnachweisen nach Kontoauszügen für 2-3 Monate gefragt wird sollte beachten, dass diese der Bank vollständig und Lückenlos vorgelegt werden müssen. Es wird nämlich versucht  besonders in kritischen Fällen zu belegen, dass der eine oder andere auch mit weniger Ausgaben gut zurecht kommt als eventuell pauschal angenommen werden müsste. Besonders bei Lebenshaltungskosten wollen viele Kreditgeber mit Pauschalen arbeiten und setzen oft sehr hohe Massstäbe an, bei welchen es keinen freien Spielraum für eine Kreditrate mehr möglich ist. Wer Online-Banking nutzt kann die Einsicht in sein Konto über ein Smartphone oder PC anbieten um die Kosten für die Kontoauszüge zu sparen.

Bürgschaften und andere Sicherheiten

Wenn das Einkommen nicht ausreicht, oder das Ausfallrisiko bedingt durch schlechte Schufa zu hoch ist kann mann gewisse Sicherheiten dem Kreditgeber zur Verfügung stellen. Im Falle einer Bürgschaft ist die unterschriebene Bürgschaftserklärung vorzulegen. Der Bürge verpflichtet sich somit bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners seine Verpflichtungen zu übernehmen. Wer eine Bürgschaft abgibt muss ein entsprechendes Einkommen oder Vermögen vorweisen können.

Lebensversicherungen und Sparkonten können ebenfalls als Pfand beim Kreditgeber hinterlegt werden. Diese werden dann bis zur Höhe der neuen Forderung verpfändet. Versicherungsschein oder Sparbuch werden somit für die Zeit der Rückzahlung an den Kreditgeber abgetreten.

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